Sakramente

Auf den folgenden Seiten sind die sieben Sakramente der Kirche kurz beschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter der Homepage des Bistums oder konkret für den Pastoralraum unter “Was tun bei?”

Bei Fragen wenden Sie sich ans Pfarramt unter 041 497 25 23 oder info@kath-msb.ch

Taufe
Die Taufe ist ein Feiern des Glaubens. Die Eltern feiern die Überzeugung, dass Gott das Kind begleitet und es weiter begleiten soll, dass es Jesus kennenlernen soll und von ihm für sein Leben lernen soll, dass es mit der Kraft Gottes und mit dem Geist Jesu der Liebe durchs Leben gehen möge und dass es in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen, in die katholische Kirche aufgenommen wird.

Weitere Informationen finden Sie unter “Was tun bei?”

Im Religionsunterricht werden die Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen auf den Empfang der ersten heiligen Kommunion vorbereitet.

Der Erstkommuniontag – in der Regel der Weisse Sonntag eine Woche nach Ostern – ist der grosse Tag. Die Kinder versammeln sich im weissen Gewand um den Altar und dürfen erstmals am Sakrament der Eucharistie teilhaben.

Die Eltern von Kindern, die in Malters, Schachen, Schwarzenberg oder Eigenthal die dritte Klasse besuchen, werden am Anfang des Schuljahres in einem Brief informiert und zu einem Informationsanlass eingeladen.

Wenn Sie neu zugezogen sind oder wenn Ihr Kind eine auswärtige Schule besucht, sind wir um eine Kontaktaufnahme sehr dankbar. So können wir das weitere Vorgehen absprechen. Melden sie sich im Pfarreisekretariat: 041 497 25 23!

Wir alle kennen das Gefühl, wenn wir etwas Falsches gesagt oder getan haben. Dann sehnen wir uns nach dem «Wieder-gut-machen». Dazu braucht es Zeit um sich die Schattenseiten des eigenen Lebens vor Augen zu führen und zu ihnen zu stehen. Das ist nicht immer ganz einfach.

Gewissen
Das Gewissen ist unsere innere Stimme, die sagt, was gut und was schlecht ist. Wenn wir uns aus irgendeinem Grund schuldig fühlen, dürfen wir uns an den barmherzigen Gott wenden, der uns immer wieder einen Neuanfang im Leben ermöglicht.

Die Kirche kennt verschiedene Versöhnungsformen

  • Gebet z.B. Bekenntnis, Vaterunser und Lamm Gottes im Gottesdienst
  • Gute Werke
  • Direkte Versöhnung (Entschuldigung, Wiedergutmachung)
  • Versöhnungsweg ohne Gespräch mit Bitte um Vergebung und Stärkung
  • Einzelgespräch nach dem Versöhnungsweg mit Vergebungsbitte und Stärkungszusage
  • Einzelgespräch direkt
  • Einzelgespräch mit Vergebungszusage (Absolution) bei schwerem Vergehen

Versöhnung für Erwachsene
Jeweils einer der Advents- und Fastensonntage sind dem Thema Versöhnung gewidmet. Anstelle der Predigt werden Versöhnungsgedanken vorgetragen.
Informieren Sie sich im Pfarreiblatt oder in der Agenda, wann solche Gottesdienste geplant sind.

Wenn Sie beichten möchten, können Sie eine der folgenden Gelegenheiten nutzen:

Nächste Anlässe

Samstag23März
18.15–18.45 Uhr Beichtgelegenheit Pfarrkirche St. Martin
Samstag20April
18.15–18.45 Uhr Beichtgelegenheit Pfarrkirche St. Martin
Samstag25Mai
18.15–18.45 Uhr Beichtgelegenheit Pfarrkirche St. Martin
Samstag22Juni
18.15–18.45 Uhr Beichtgelegenheit Pfarrkirche St. Martin

Für ein Beichtgespräch ausserhalb dieser Zeiten melden Sie sich beim Pfarramt 041 497 25 23.

Das Wort «Firmung» kommt vom lateinischen Wort confirmatio  und heisst «Bestätigung, Bekräftigung». Die Firmung soll das persönliche JA zu der im Kindesalter empfangenen Taufe bezeichnen.   

In den Pfarreien Malters und Schwarzenberg empfangen die Jugendlichen die Firmung im letzten obligatorischen Schuljahr. Die meisten besuchen gemeinsam die Oberstufe in Malters.
Der Firmweg bietet Gelegenheit, sich mit dem Leben und Glauben auseinander zu setzen. Der Firmweg besteht aus dem eher theoretischen Teil, welcher während dem obligatorischen Religionsunterricht über die Schulzeit und thematisch zum Firmsakrament in der zweiten Oberstufe erteilt wird, und dem praktischen Teil, dem Engagement in und für die Gemeinschaft. Der praktische Teil wird von den Firmanden individuell aus den verschiedenen Projekten zusammengestellt. So können sie z. B. verschiedene Liturgieformen kennen lernen und mitfeiern, im Firmchor mitsingen, Besuche im Altersheim machen, an einer Nachtwanderung im Advent teilnehmen oder bei der Dekoration der Kirche mitwirken.
Über das verlängerte Wochenende von Auffahrt sind alle zu einer Reise ins ökumenische Jugendzentrum in Taizé im Burgund eingeladen.
Die Firmung ist üblicherweise am Wochenende vor Christi Himmelfahrt.

Beachten Sie auch die Seite Firmweg unter Religionsunterricht.

Zwei Menschen lernen sich kennen und lieben, spüren, dass sie füreinander bestimmt sind, dass sie ihr Leben miteinander teilen wollen. Sie vertrauen darauf, dass ihre Liebe sie trägt. Sie wollen aber diesen Weg nicht alleine gehen. Sie wollen, dass Gott mit ihnen auf diesem Weg des gemeinsamen Lebens  ist. Sie entscheiden sich für das Sakrament der Ehe.

Weitere Informationen finden Sie unter “Was tun bei?”

Jesus hat damals seinen Jüngern den Auftrag gegeben “Geht hinaus in die Welt, erzählt von mir und meiner Botschaft!” Wir alle sind aufgerufen, die Botschaft Jesu zu leben und weiter zu tragen.

Manche Männer sind in besonderer Weise gerufen und berufen, die Botschaft Jesu den Menschen zu verkünden. Sie werden vom Bischof zum Priester geweiht. Ihre Aufgaben sind die Verkündigung des Evangeliums, die Spendung der Sakramente und die Sorge um die ihnen anvertrauten Menschen.

Im Sakrament der Krankensalbung schenkt Gott uns in dieser besonderen und schweren Situation seine Nähe. Das Sakrament wird Krankensalbung genannt, weil dem Kranken Stirn und Hände mit Öl gesalbt werden. Das Öl ist Symbol für den Heiligen Geist. Gottes Geist schenke dem Kranken Kraft, die Krankheit anzunehmen und auszuhalten, aber auch zur Genesung.

Die Krankensalbung wird einmal jährlich in einer gemeinschaftlichen Feier in der im Alterswohnheim Bodenmatt in Malters und in der Pflegewohngruppe Sonne in Schwarzenberg gespendet.

Wünschen Sie die Krankensalbung in besonderen Notsituationen bei sich zu Hause, dann melden Sie sich beim katholischen Pfarramt: 041 497 25 23.